Allgemeine Geschäftsbedingungen MW Parts GmbH für den Verkauf von Waren
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachstehend „AGB“) gelten für alle über die MW Parts GmbH bereitgestellte Kundenplattform www.mwparts.com (nachstehend „Kundenplattform“) geschlossenen Verträge über die dort angebotenen Ersatz- und Serviceteile (nachstehend „Waren“) zwischen der MW Parts GmbH, Industriestr. 41, 28876 Oyten, Deutschland (nachstehend „MW Parts GmbH“) und dem Kunden (nachstehend „Käufer“). Sie gelten jedoch nur, wenn der Käufer Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(2) Alle zwischen dem Käufer und MW PARTS GMBH im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen AGB, der Auftragsbestätigung und der Annahmeerklärung von MW PARTS GMBH.
(3)Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung dieser AGB.
(4) Bei allen künftigen Geschäften mit dem Käufer gelten diese AGB auch dann, wenn auf deren Geltung nicht noch einmal ausdrücklich hingewiesen worden ist, als Rahmenbedingungen.
(5) Abweichende Bedingungen des Käufers werden von MW PARTS GMBH nicht akzeptiert und entfalten dieser gegenüber keine Wirksamkeit. Dies gilt auch, wenn MW PARTS GMBH der Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht.
(6) Zur Nutzung der Kundenplattform wird eine vorherige Registrierung des Käufers vorausgesetzt. MW PARTS GMBH behält sich vor, ausschließlich die in § 1 Abs. (1) genannten Personen und Sondervermögen zu registrieren, wenn sie ihren Sitz innerhalb Deutschlands haben. Registrierungsanfragen können unter www.mwparts.com an MW PARTS GMBH gerichtet werden. Einen Anspruch auf Registrierung und das Fortbestehen der Registrierung besteht nicht. MW PARTS GMBH behält sich vor, Registrierungsanfragen (auch stillschweigend) abzulehnen. Bereits mit der Registrierungsanfrage erklärt der Käufer sich mit diesen AGB einverstanden.
§ 2 Vertragsschluss; erforderliche technische Schritte
(1)Die Präsentation und Bewerbung von Artikeln auf der Kundenplattform stellt kein bindendes Angebot der MW PARTS GMBH zum Abschluss eines Kaufvertrags dar.
(2)Mit dem Absenden einer Bestellung über die Kundenplattform durch Anklicken des Buttons „Bestellen“ gibt der Käufer eine rechtsverbindliche Bestellung (Angebot) ab. Der Käufer ist an dieses Angebot für die Dauer von zwei (2) Wochen nach dessen Abgabe gebunden.
(3)MW PARTS GMBH wird den Zugang der über die Kundenplattform abgegebenen Bestellung des Käufers unverzüglich per E-Mail bestätigen (Bestellbestätigung). In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich die Annahme erklärt.
(4)Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn MW PARTS GMBH die Bestellung des Käufers durch eine Annahmeerklärung oder durch die Lieferung der bestellten Artikel annimmt (Annahme).
(5)Sollte die Lieferung der vom Käufer bestellten Ware nicht möglich sein, etwa weil die entsprechende Ware nicht mehr lieferbar ist, sieht MW PARTS GmbH von einer Annahmeerklärung ab. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande. MW PARTS GmbH wird den Käufer darüber unverzüglich informieren und bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten.
(6)Die Auftragsbestätigung einschließlich dieser AGB als Vertragsbestandteil gibt alle Absprachen vollständig wieder, die zwischen MW PARTS GMBH und dem Käufer über die Waren getroffen wurden. Vor Abschluss des Vertrags getroffene Absprachen sind rechtlich unverbindlich und werden durch den Vertrag vollständig ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten sollen.
(7)Folgende technische Schritte sind möglich und führen zu einem Vertragsschluss über die Kundenplattform:
a) Der Käufer kann durch die Auswahl des entsprechenden Buttons Produkte in den „Warenkorb" legen und dort die gewünschte Menge der Ware angeben.
b) Klickt der Käufer auf den entsprechenden Button, kann er seinen Warenkorb jederzeit unverbindlich einsehen, die gewünschte Menge ändern und durch Klick auf den Button „Entfernen" einzelne Produkte aus dem Warenkorb löschen.
c) Wenn der Käufer die Ware bestellen möchte, kann er die Bestellung durch Anklicken des Buttons „Bestellen" im angezeigten Warenkorb fortsetzen.
d) Anschließend gibt der Käufer die notwendigen Daten ein (z. B. Lieferadresse sowie gewünschte Versandart).
e)Mit dem Button „Bestellen" gelangt der Käufer zum nächsten Eingabeschritt und abschließend zur Bestellübersicht.
f) In der Bestellübersicht kann der Käufer seine Daten nochmals überprüfen. Eingabefehler oder Änderungswünsche können vor dem Aufgeben der Bestellung über den Button „Bearbeiten“, über „Warenkorb bearbeiten" oder über „Zurück" korrigiert werden.
g) Bevor der Käufer seine Bestellung absendet, muss er die Verkaufs- und Lieferbedingungen akzeptieren.
h) Mit dem Klick auf den Button „Bestellen“ gibt der Käufer ein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab (vgl. vorstehender § 2 Abs. (2)).
Der Vertragsschluss vollzieht sich sodann entsprechend den vorstehendem § 2 Abs. (2) bis (6).
§ 3 Pflichtinformationen zum elektronischen Geschäftsverkehr
(1)Vertragspartner des Käufers ist die MW Parts GmbH GmbH, Industriestr. 41, 28876 Oyten, Deutschland.
(2)Die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss auf der Kundenplattform führen sowie die Möglichkeiten, Eingabefehler zu korrigieren, sind in § 2 Abs. (7) dieser AGB beschrieben.
(3)Bei jedem Vertragsschluss speichern wir die Bestellinformationen, nicht aber diese AGB. Die gespeicherten Bestellinformationen kann der Käufer für einen Zeitraum von 12 Monaten, nachdem er seine Bestellung versendet hat, in seinem Kundencenter in der Kundenplattform unter „Vorgänge" abrufen.
(4)Vertragsschlüsse über die Kundenplattform erfolgen in deutscher Sprache sowie in weiteren auf der Kundenplattform angebotenen Sprachen.
§ 4 Lieferbedingungen und Selbstbelieferungsvorbehalt
(1)Sofern nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, bestimmt MW PARTS GMBH die angemessene Versandart und das Transportunternehmen nach ihrem billigen Ermessen.
(2)MW PARTS GMBH schuldet nur die rechtzeitige, ordnungsgemäße Ablieferung der Ware an das Transportunternehmen und ist für vom Transportunternehmen verursachte Verzögerungen nicht verantwortlich.
(3)MW PARTS GMBH ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Käufer nicht unzumutbar ist.
(4)Die Lieferfrist beträgt für gewöhnlich sieben (7) Werktage, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Sie beginnt mit Vertragsschluss.
(5)Sämtliche Angaben zu Verfügbarkeit, Versand oder Zustellung der Waren sind, da es sich um die Sphäre des jeweiligen Transportunternehmens handelt, lediglich voraussichtliche Angaben und ungefähre Richtwerte. Sie stellen keine verbindlichen bzw. garantierten Versand- oder Liefertermine dar, außer wenn dies bei den Versandoptionen der jeweiligen Ware ausdrücklich als verbindlicher Termin bezeichnet ist. Etwas anderes gilt nur für ausdrücklich vereinbarte Liefertermine.
(6)Ist absehbar, dass eine Lieferfrist nicht eingehalten werden kann, wird MW PARTS GMBH den Käufer über diesen Umstand unverzüglich unter Angabe eines voraussichtlichen neuen Liefertermins unterrichten.
(7)MW PARTS GMBH haftet nicht für die Unmöglichkeit oder Verzögerung ihrer Leistungen, soweit diese auf höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse zurückzuführen ist, welche MW PARTS GMBH nicht zu vertreten hat (z. B. Betriebsstörungen aller Art, Feuer, Naturkatastrophen, Wetter, Überschwemmungen, Krieg, Aufstand, Terrorismus, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Verzögerungen bei der Erteilung etwaig notwendiger behördlicher Genehmigungen, behördliche/hoheitliche Maßnahmen). Dazu gehört auch die ausbleibende, quantitativ oder qualitativ nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch einen Vorlieferanten von MW PARTS GMBH, wenn MW PARTS GMBH diese nicht zu vertreten hat und zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit dem Käufer ein kongruentes Deckungsgeschäft mit dem Vorlieferanten abgeschlossen hatte. Dies gilt auch dann, wenn MW PARTS GMBH das Deckungsgeschäft unverzüglich nach dem Geschäft mit dem Käufer abschließt.
(8)Bei Ereignissen im Sinne von § 4 Abs. (7) verlängern sich die Lieferfristen automatisch um die Zeit des Ereignisses zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. MW PARTS GMBH ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Ware auch zum voraussichtlichen neuen Liefertermin (§ 4 Abs. (6)) nicht lieferbar ist. Der Käufer ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der neue Liefertermin mehr als einen Monat hinter dem ursprünglichen Liefertermin liegt. Schadensersatzansprüche bestehen jeweils nicht.
(9) Wenn das bestellte Produkt nicht verfügbar ist, weil wir mit diesem Produkt von unseren Lieferanten ohne eigenes Verschulden nicht beliefert werden, können wir vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall werden wir Sie unverzüglich informieren und Ihnen ggf. die Lieferung eines vergleichbaren Produktes vorschlagen. Wenn kein vergleichbares Produkt verfügbar ist oder Sie keine Lieferung eines vergleichbaren Produktes wünschen, werden wir Ihnen ggf. bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.
§ 5 Preise; Versandkosten
(1)Preisangaben können je nach Einstellung der Kundenplattform als Listpreis oder kundenindividueller Preis angezeigt werden. Eine weitere Einstellung ermöglicht die Preisanzeige inklusive oder exklusive der aktuell gültigen Mehrwertsteuer.
(2)Soweit es sich bei den vereinbarten Preisen um Listenpreise von MW PARTS GMBH handelt und die Lieferung durch MW PARTS GMBH erst mehr als sechs (6) Wochen nach Vertragsabschluss erfolgen soll, ist MW PARTS GMBH berechtigt, den zum Lieferzeitpunkt aktuellen Listenpreis zu berechnen.
(3)Wenn wir die Bestellung des Käufers gemäß § 4 Abs. (3) durch Teillieferungen erfüllen, entstehen dem Käufer nur für die erste Teillieferung Versandkosten. Erfolgen die Teillieferungen auf Wunsch des Käufers, berechnen wir für jede Teillieferung Versandkosten.
§ 6 Zahlungsbedingungen; Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht
(1)Der Kaufpreis und die Versandkosten sind nach Vertragsschluss zur Zahlung fällig, soweit die vom Käufer gewählte Zahlungsart keine abweichende Fälligkeit angibt.
(2)Der Käufer kann den Kaufpreis und die Versandkosten nach seiner Wahl und abhängig von der jeweils für das Produkt im Bestellvorgang angebotenen Zahlungsmethode auf das in der Kundenplattform angegebene Konto von MW PARTS GMBH überweisen, MW PARTS GMBH eine Einzugsermächtigung erteilen. Im Fall einer erteilten Einzugsermächtigung wird MW PARTS GMBH die Belastung des Kontos des Käufers unmittelbar nach Vertragsschluss veranlassen. Eine erteilte Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für weitere Bestellungen.
(3)Der Käufer ist nicht berechtigt, gegenüber den Forderungen der MW PARTS GMBH aufzurechnen, es sei denn, seine Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.
(4)Der Käufer darf ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn sein Gegenanspruch aus demselben Kaufvertrag herrührt.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1)Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen der MW PARTS GMBH aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (nachstehend „gesicherte Forderungen“) behält sich die MW PARTS GMBH das Eigentum an den verkauften Waren vor.
2)Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat die MW PARTS GMBH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die im Eigentum der MW PARTS GMBH stehenden Waren erfolgen.
(3)Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist MW PARTS GMBH berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zu-rückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; MW PARTS GMBH ist vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und sich den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, darf die MW PARTS GMBH diese Rechte nur geltend machen, wenn sie dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
(4)Der Käufer ist bis auf Widerruf gemäß nachstehender lit. (c) befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen:
(a)Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Waren der MW PARTS GMBH entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei die MW PARTS GMBH als Herstellerin gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter dessen Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt MW PARTS GMBH Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
(b)Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe der etwaigen Miteigentumsanteils der MW PARTS GMBH gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an diese ab. MW PARTS GMBH nimmt die Abtretung an. Die in Abs. (2) genannten Pflichten des Käufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
(c)Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben der MW PARTS GMBH ermächtigt. MW PARTS GMBH verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ihr gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und MW PARTS GMBH den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gemäß § 7 Abs. (3) geltend macht. Ist dies aber der Fall, so kann MW PARTS GMBH verlangen, dass der Käufer ihr die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem ist MW PARTS GMBH in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Käufers zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.
(d)Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen von MW PARTS GMBH um mehr als 10%, wird diese auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach seiner Wahl freigeben.
(5)Der Käufer ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt erworbenen Waren für die Dauer des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln und gegen Eingriffe Dritter zu sichern. Er hat die Ware für die Dauer des Eigentumsvorbehalts gegen Feuer, Diebstahl und Wasserschäden zum Neuwert zu versichern und dies MW PARTS GMBH auf Verlangen nachzuweisen. Bei Verstoß gegen diese Verpflichtungen ist MW PARTS GMBH berechtigt, selbst eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Käufers abzuschließen. Entschädigungsansprüche tritt der Käufer an MW PARTS GMBH ab.
§ 8 Gewährleistung; Garantien
(1)MW PARTS GMBH haftet gegenüber dem Käufer nach den folgenden Bestimmungen:
a)Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seiner Untersuchungs- und Rügeobliegenheit gemäß § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist. Der vorgenannten Obliegenheit ist Genüge getan, wenn der Käufer offensichtliche Mängel innerhalb von sieben (7) Tagen nach Empfang der Ware bzw. bei versteckten Mängeln sieben (7) Tage nach deren Entdeckung bei der MW PARTS GMBH anzeigt. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.
b)Die Ware ist vertragsgemäß, wenn sie im Zeitpunkt des Gefahrübergangs von der geschuldeten Beschaffenheit nicht oder nur unerheblich abweicht. MW PARTS GMBH haftet nicht für die Verschlechterung oder den Untergang oder die unsachgemäße Behandlung der Ware nach Gefahrübergang.
c)Bei berechtigten Beanstandungen ist MW PARTS GMBH nach eigener Wahl zur Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer neuen Ware (Neulieferung) berechtigt. Ist MW PARTS GMBH zur Nacherfüllung nicht bereit oder nicht in der Lage bzw. verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die MW PARTS GMBH zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Nacherfüllung fehl, so ist der Käufer grundsätzlich berechtigt, nach eigener Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung), Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. MW PARTS GMBH ist zum mehrmaligen Nachbesserungsversuch berechtigt, es sei denn, dieses ist dem Käufer nicht zumutbar.
(2)Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Ablieferung der Ware.
(3)Zusätzliche Garantien besteht bei den von MW PARTS GMBH gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung zu dem jeweiligen Artikel abgegeben wurde. Etwaige von MW PARTS GMBH gegebene Verkäufergarantien für bestimmte Artikel oder von den Herstellern bestimmter Artikel eingeräumte Herstellergarantien treten neben die Ansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln im Sinne von vorstehendem § 8 Abs. (1) und (2). Einzelheiten des Umfangs solcher Garantien ergeben sich aus den Garantiebedingungen, die den Artikeln gegebenenfalls beiliegen.
§ 9 Haftung
(1)MW PARTS GMBH haftet gegenüber dem Käufer in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(2)In sonstigen Fällen haftet MW PARTS GMBH – soweit in § 9 Abs. (3) nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung von MW PARTS GMBH vorbehaltlich der Regelung in § 9 Abs. (3) ausgeschlossen.
(3)Die Haftung von MW PARTS GMBH für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
§ 10 Beschaffenheit der Waren
Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Gewichte oder sonstige Angaben zu den Waren der MW PARTS GMBH auf der Kundenplattform sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Zulässig sind handelsübliche Abweichungen. Auch Abweichungen, die auf rechtlichen Vorschriften basieren oder technische Verbesserungen darstellen, sind erlaubt. Zulässig ist zudem die Ersatzlieferung gleichwertiger alternativer Bauteile, wenn sie die Eignung des Produkts für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung nicht beeinträchtigen.
§ 11 Retouren
Es gelten die aktuell gültigen Retourenbedingungen, die unter www.mwparts.com einsehbar sind.
§ 12 Urheberrechte
MW PARTS GMBH hat an allen Bildern, Filme und Texten, die auf der Kundenplattform veröffentlicht werden, Urheberrechte. Eine Verwendung der Bilder, Filme und Texte, ist ohne ausdrückliche Zustimmung von MW PARTS GMBH nicht gestattet.
§ 13 Zoll; Ausländische Rechtsordnungen
(1)Bestellt der Käufer Waren bei MW PARTS GMBH zur Lieferung außerhalb der EU, können diese Importzöllen und -steuern unterliegen, die erhoben werden, sobald das Warenpaket den bestimmten Zielort erreicht. Jegliche zusätzlichen Gebühren für die Zollabfertigung müssen vom Käufer getragen werden; MW PARTS GMBH hat keinen Einfluss auf diese Gebühren. Zollregelungen unterscheiden sich stark von Land zu Land, so dass der Käufer seine örtliche Zollbehörde für nähere Informationen kontaktieren sollten.
(2)Ferner ist zu beachten, dass der im Ausland ansässige Käufer bei Bestellungen bei MW PARTS GMBH als Einführender angesehen wird und alle Gesetze und Verordnungen des Landes, in dem er die Waren erhält, einhalten muss.
§ 14 Anwendbares Recht; Gerichtsstand; Streitbeilegung
(1)Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen MW PARTS GMBH und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
(2)Ist der Käufer Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz von MW PARTS GMBH in Oyten. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist. MW PARTS GMBH ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
Oyten, Stand: 26.04.2022
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